Der Wasserbeschaffungsverband Altenhagen (WBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz -WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. IS 405).
Der WBV dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Mitglieder des WBV sind die jeweiligen Eigentümer der im Verbandsgebiet an die Trinkwasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke. Das abgegebene Trinkwasser wird mit einer Gebühr bepreist.
Der WBV verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst; die Satzung und die Wasserbezugsordnung regeln die rechtlichen Beziehungen. Aufsichtsbehörde für den WBV ist der Landkreis Osnabrück – Fachdienst 7 Umwelt.